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Pflichten für Grundstückseigentümer: Straßenreinigung und Winterdienst

Damit unsere Straßen, Gehwege und öffentlichen Verkehrsflächen stets sicher und begehbar sind hat die Samtgemeinde per Satzung einige Pflichten definiert, die auch die Grundstückseigentümer und Nutzungsberechtigte der Gemeinde Barum beachten müssen:

Straßenreinigungspflichten - was heißt das konkret:
- Die Pflichten bestehen unabhängig davon, wie der bauliche Zustand der Straße oder der Seitenraum befestigt ist.
- Sie betreffen alle an ein Grundstück angrenzende öffentlich gewidmete Straßen, Wege, Bürgersteige, Seitenräume, Gräben etc.
- Zu bereinigen sind jegliche Verunreinigungen, die durch Wind oder Verkehr auf Gehweg oder Straße gelangen (z.B. Laub, Äste).
- Auch Unkrautbeseitigung (z. B. auf Gehwegen, Gossen, Randbereiche) gehört dazu.
- Entwässerungsrinnen sind freizuhalten, damit Regenwasser ungehindert abfließen kann.
- Schmutz, Müll und Unrat sind zu entfernen. Sie dürfen nicht dem Nachbarn zugekehrt oder in die Kanalisation gekehrt werden.

Die Reinigungspflichten gelten uneingeschränkt. Reinigungen sind mindestens alle zwei Wochen und nach Bedarf – regelmäßig so, dass Verkehr und Sicherheit nicht beeinträchtigt werden - zu erledigen.

Bei folgenden Straßen gilt eine eingeschränkte Reinigungspflicht:
- Ortsteil Barum: K 11 – Bevenser Straße
- Ortsteil Barum: Ebstorfer Straße
- Ortsteil Tätendorf-Eppensen: B 4 – Uelzener Chaussee
Hier sind die Gehwege und Seitenstreifen durch den Anlieger bis zu 2m Breite zu reinigen. Die Fahrbahn übernimmt die Samtgemeinde.

Pflichten im Winter – Winterdienst:
Während der Winterzeit gelten zusätzliche Pflichten, wenn Schnee fällt oder Glätte (durch Eis oder Schneematsch) entsteht:
- Schneeräumen auf Gehwegen vor Ihrem Grundstück bzw. vor Zugängen oder Übergängen mit 1,5m Breite
- Bei fehlendem Gehweg: Es ist ein 1m breiter Streifen entlang Ihrer Grundstücksgrenze freizuhalten.
- Streuen bei Glätte mit abstumpfenden Materialien (z. B. Sand, Splitt).
Im Winter ist bei Schneefall und Glätte unverzüglich zu räumen und zu streuen, insbesondere in den Morgenstunden (Werktags bis 7:00 Uhr und an Sonn-/Feiertagen bis 9:00 Uhr).


Warum sind diese Regeln wichtig?
- Sicherheit: Eis und Schnee können zu Rutschgefahr führen; Müll, Äste und Unkraut behindern den Verkehr und die Nutzung durch Fußgänger.
- Sauberkeit und Erscheinungsbild: Ein gepflegtes Ortsbild trägt zum Wohlbefinden aller bei.

Rechtsfolgen: Wer seine Pflicht nicht satzungsgemäß erfüllt, wird zunächst von der Gemeinde aufgefordert werden. Bei Untätigkeit wird die Erledigung durch die Gemeindeverwaltung koordiniert und die entstehenden Kosten weiterbelastet. Bei wiederholten Verstößen können Ordnungsgelder verhängt werden.

Rechtsgrundlagen sind:
- Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst der Gemeinde Barum (Stand 01.04.2015)
- Verordnung über Art, Maß und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung in der Samtgemeinde Bevensen-Ebstorf (Straßenreinigungsverordnung)